Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung von stipme.net · Stand: September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software stipme.net durch Bühnen, Vereine, Veranstalter und andere Organisationen (nachfolgend „Veranstalter“). Vertragspartner ist:
STIPME— Anschrift siehe Impressum —
E-Mail: info@stipme.net
Abweichende Bedingungen des Veranstalters gelten nur, wenn STIPME ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Gegenstand des Vertrags
STIPME stellt eine Software zur Verfügung, mit der Veranstalter Produktionen und Aufführungen anlegen, Saalpläne zeichnen, Reservierungen entgegennehmen, Plätze zuweisen und Bestätigungen per E-Mail versenden können. Die Software wird als Dienst über das Internet bereitgestellt; eine Installation beim Veranstalter findet nicht statt.
STIPME ist nicht Veranstalter, nicht Ticketverkäufer und nicht Vertragspartner der Gäste. Der Vertrag über den Besuch einer Veranstaltung kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem Veranstalter zustande. Für Durchführung, Absage, Verlegung, Einlass und Entgelte der Veranstaltung ist allein der Veranstalter verantwortlich.
3. Zustandekommen des Vertrags, Konto
- Der Vertrag kommt mit der Registrierung einer Organisation und der Bestätigung durch STIPME zustande.
- Der Veranstalter benennt eine verantwortliche Person und hält deren Angaben aktuell. Weitere Personen können als Teammitglieder eingeladen werden; ihre Handlungen werden dem Veranstalter zugerechnet.
- Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Besteht der Verdacht, dass Dritte Kenntnis erlangt haben, ist das Passwort unverzüglich zu ändern.
- Ein Konto darf nur für eine Organisation genutzt werden, für die der Nutzer vertretungsbefugt ist.
4. Kostenloser Umfang und kostenpflichtige Erweiterungen
Das Anlegen einer Organisation, von Produktionen, Saalplänen und einer begrenzten Zahl von Aufführungen je Produktion ist kostenlos. Weitere Funktionen — unter anderem die Online-Reservierung, die Zuweisung fester Plätze, die Sitzplatzselbstwahl durch den Gast, zusätzliche Aufführungen, die Abendkasse und der Versand von Kampagnen — sind kostenpflichtig und werden je Produktion, je Organisation beziehungsweise — beim Versand von Kampagnen — je versendeter Kampagne freigeschaltet.
Welche Erweiterungen es gibt, welche Grenze für kostenlose Aufführungen gilt und was die Erweiterungen kosten, steht auf der Preisübersicht sowie im Warenkorb der jeweiligen Produktion. Maßgeblich ist der im Warenkorb zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigte Betrag.
5. Preise, Zahlung und Freischaltung
- Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro. Eine gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer entfällt, soweit der Betreiber nicht umsatzsteuerpflichtig ist; maßgeblich ist die Angabe auf der Rechnung.
- Erweiterungen werden je Produktion einmalig bezahlt und gelten für deren gesamte Laufzeit. Es entsteht kein Abonnement und keine wiederkehrende Zahlungspflicht.
- Die Zahlung erfolgt über den im Warenkorb angezeigten Weg. Die Erweiterung wird freigeschaltet, sobald der Zahlungseingang festgestellt ist. Bis dahin bleibt die Bestellung im Zustand „Zahlung ausstehend“; die betroffenen Funktionen sind nicht nutzbar.
- Geht innerhalb von 30 Tagen nach der Bestellung keine Zahlung ein, kann STIPME die Bestellung aufheben. Bereits eingelöste Promocodes werden dabei wieder frei.
6. Promocodes
STIPME kann Promocodes ausgeben, die den Betrag einer Bestellung ganz oder teilweise mindern. Ein Promocode ist an die Organisation gebunden, kann je Organisation nur einmal eingelöst werden und ist nicht übertragbar, nicht mit anderen Codes kombinierbar und nicht auszahlbar. Wird eine Bestellung aufgehoben, wird der Code wieder frei.
7. Pflichten des Veranstalters
- Der Veranstalter stellt sicher, dass die von ihm eingestellten Inhalte — Titel, Beschreibungen, Bilder, Logos — keine Rechte Dritter verletzen.
- Der Veranstalter verarbeitet die Daten seiner Gäste in eigener Verantwortung. Er holt die erforderlichen Einwilligungen selbst ein, insbesondere für den Versand von Werbung, und kann sie auf Verlangen nachweisen.
- Der Veranstalter nutzt die Kontaktdaten seiner Gäste nicht für Zwecke, denen die Gäste nicht zugestimmt haben.
- Automatisierte Zugriffe, Lasttests und der Versuch, Zugangsbeschränkungen zu umgehen, sind ohne vorherige Abstimmung untersagt.
8. Verfügbarkeit
STIPME bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb von Vorstellungszeiten durchgeführt. Unterbrechungen, die auf Störungen von Vorleistungen Dritter (Hosting, E-Mail-Versand, Zahlungsdienste) beruhen, hat STIPME nicht zu vertreten.
9. Laufzeit, Kündigung und Löschung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist gekündigt werden. Der Veranstalter kündigt, indem er sein Konto löscht; wie das geht, steht unter Konto löschen. Bereits gezahlte Beträge für freigeschaltete Erweiterungen werden nicht erstattet, soweit die Erweiterung genutzt werden konnte.
STIPME kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos beenden, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen Ziffer 7.
10. Haftung
STIPME haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet STIPME nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
STIPME haftet nicht für entgangenen Gewinn des Veranstalters, für Schäden aus dem Ausfall oder der Verlegung einer Veranstaltung und nicht für Ansprüche, die Gäste gegen den Veranstalter richten. Der Veranstalter sichert seine Daten in zumutbarem Umfang selbst; STIPME haftet für Datenverlust nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Sicherung entstanden wäre.
11. Änderungen dieser Bedingungen
STIPME kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Veranstalter mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an die hinterlegte Adresse mitgeteilt. Widerspricht der Veranstalter nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
12. Datenschutz
Welche Daten STIPME als eigener Verantwortlicher verarbeitet und welche im Auftrag des Veranstalters, steht in der Datenschutzerklärung. Sie ist Bestandteil dieses Vertrags.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt italienisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Bozen, soweit der Veranstalter Unternehmer ist. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.